Novelle des WEG – Gesetzes
Eine Vielzahl an Meldungen steht an in dieser und den kommenden Wochen. Die EZB wird wohl am Donnerstag wieder erneute Maßnahmen oder zumindest eine Art Fahrplan für die Unterstützung der fortlaufenden Erholung ansetzen und entsprechend teilweise bekannt geben. Große Überraschungen sollten jedoch ausbleiben, eine Aufstockung der Staatsanleihenkäufe ist allerdings durchaus denkbar und wird weiterhin in Betracht gezogen werden.
Wir haben dieses Mal jedoch ein interessantes Thema der geplanten Gesetzgebung näher betrachtet, die unmittelbar für jeden Wohnungseigentümer wichtig ist:
Damit es künftig weniger Auseinandersetzungen gibt, soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reformiert werden und noch bis Ende dieses Jahres soll das Gesetz beschlossene Sache sein (November 2020).
Dort sind nämlich die meisten Dinge zwischen den Eigentümern eines Hauses, dem Verwalter und den Mietern geregelt. Noch in diesem Monat soll über die Gesetzesnovelle entschieden werden. Doch so ähnlich wie auf einer Eigentümerversammlung gab es auch zwischen den Parlamentariern, den federführenden Bundesministerien und den betroffenen Verbänden ein heftiges Tauziehen um das neue Paragrafenwerk.
Aus noch nicht bestätigten Informationen gelang es den Rechtsexperten im Bundestag, einen Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse, ein Gebäude zu sanieren, und dem Schutz finanzschwacher Eigentümer. Denn bislang konnte eine Eigentümerpartei eine ganze Hausgemeinschaft in ihrem Wunsch blockieren, etwa das Dach zu sanieren oder die Fassade und Fenster zu erneuern. Solche energetischen Sanierungen sind einerseits wichtig, andererseits wollte insbesondere die SPD niemanden überfordern.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass es künftig nur einer Mehrheit der Eigentümer bedarf, um bauliche Veränderungen wie etwa Fassadensanierungen, Fahrstuhleinbau und andere Modernisierungen vorzunehmen. Allerdings, so schränkt es das neue Gesetz ein, müssen dann auch nur diejenigen dafür zahlen, die dafür gestimmt haben.
Wenn allerdings eine Zweidrittelmehrheit dafür ist, dann sieht es anders aus: Dann müssen alle Eigentümer für die Modernisierung bezahlen. Allerdings hat auch hier die SPD Einschränkungen erwirken können, um nicht wegen schwammiger Begriffe ein Einfallstor für kostspielige Luxussanierungen zu ermöglichen. Die Kosten der Maßnahme dürften nicht unverhältnismäßig sein, so heißt es in der Novelle. Ein weiterer Bestandteil des neuen Wohnungseigentumsgesetzes betrifft Modernisierungen, die ein einzelner Eigentümer wünscht, die aber bislang der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedürfen. In Zukunft hat ein einzelner Wohnungseigentümer den Anspruch, eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, eine Solaranlage, einen barrierefreien Umbau, Einbruchschutz und einen Glasfaseranschluss einzubauen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Eine Zustimmung der anderen Eigentümer ist dafür nicht mehr nötig.
Ein dritter Regelungspunkt betrifft das Verhältnis von Eigentümern und Verwaltern. Die SPD hat sich dabei durchgesetzt, dass ein Sachkundenachweis für Verwalter eingeführt wird. Jeder Wohnungseigentümer hat darauf einen Rechtsanspruch. Eine solche Zertifizierung muss er mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben. Der Verwaltungsbeirat wird durch die Gesetzesnovelle als Kontrollorgan mit neuen Rechten ausgestaltet, die er dann notfalls gerichtlich gegen den Verwalter durchsetzen kann.
Im Moment ist geplant, dass die Gesetzesnovelle mit Beschluss in Kraft treten soll, was also sogar noch in diesem Jahr der Fall sein soll. Wer dann noch eine Investition beschließt, könnte natürlich die 3% Mehrwertsteuerrabatt mitnehmen und die eine oder andere energetische Förderung in Anspruch nehmen.