Das Forward Darlehen

Das Forward Darlehen ist eine besondere Möglichkeit der Anschlussfinanzierung. Zwei Besonderheiten: der Darlehensbetrag wird nicht nach Vertragsabschluss ausgezahlt, sondern nach einer Vorlaufzeit, die bis zu 60 Monate betragen darf, der sogenannten Forward Periode. Außerdem bietet es gleichbleibende Raten für die gesamte Zinsbindung.

Dadurch sichert es niedrige Zinsen bis zu 60 Monate vor dem Ende der Zinsbindung, es kostet keine Bereitstellungszinsen und bietet Ihnen dadurch Planungssicherheit.

Wichtige Informationen zum Forward Darlehen

Für alle bereits abgeschlossenen Forward Darlehen gilt laut einem aktuellem Urteil vom Landgericht Bochum (AZ I-1 O 68/15): auch Forward Darlehen können unter gewissen Umständen nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden können.  Die Voraussetzung hierfür: das Forward Darlehen bei Ihrem jetzigen Darlehensgeber abgeschlossen.

Entscheidend für eine berechtigte Kündigung: das Datum des Abschlusses des Darlehensvertrages, nicht der Beginn der Zinsbindung.

Hierzu ein Beispiel: Haben Sie am 30.06.2008 ein Forward Darlehen bei Ihrem jetzigen Darlehensgeber abgeschlossen, das am 01.04.2010 in Kraft treten sollte und dessen Zinsbindung bis zum 30.03.2020 vereinbart war, dann haben Sie die Möglichkeit bereits am 30.06.2018 mit einer sechsmonatigen Frist zum 01.01.2019 kündigen.

Die Kosten in der Vorlaufzeit des Forward Darlehens

Für die gesamte Forward Periode wird ein geringer Zinsaufschlag in Rechnung gestellt, bis zum Zeitpunkt der Auszahlung fallen für das Forward Darlehen weder monatliche Raten noch Bereitstellungszinsen an.

Dieser Zinsaufschlag (in der Regel 0,02 Prozent pro Forward- Monat) relativiert sich durch den Anstieg des Baufinanzierungszinssatzes nach der Auszahlung des Darlehens. Um die Forward Darlehen für SIE noch attraktiver zu machen, berechnen einigen Banken ihren Kunden für die ersten sechs bis zwölf Monate keine Forward Aufschläge.

Die Kosten einer Umschuldung

Fall Sie das Forward Darlehen bei einer neuen Bank (neuer Darlehensgeber) abschließen möchten, kann ich Ihnen die Kosten für die Abtretung der Grundschuld (Umschuldung) gerne in einer persönlichen Beratung aufzeigen. Generell sind jedoch die Kosten für eine Abtretung einer Grundschuld deutlich geringer als bei einer Neueintragung, in der Regel reden wir über ein paar hundert Euro, die sich durch die Zinsersparnis schnell amortisieren, zumal einige Banken bei Umschuldungen von Baufinanzierungen diese Kosten auch für ihre neuen Kunden übernehmen.

Forward Darlehen vom Fachmann aus Norderstedt

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Häufige Fragen zum Forward Darlehen

Welche Kündigungsfrist beim Forward Darlehen?

Forward Darlehen können unter gewissen Umständen nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wie hoch ist Forward-Darlehen-Aufschlag?

Bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens wird monatlich ein Aufschlag in Höhe von 0,01 bis 0,05 Prozent durch die Bank getätigt. Das kann die Kosten für die Anschlussfinanzierung erhöhen. Lassen Sie sich daher von uns beraten!

Wie wird ein Forward Darlehen berechnet?

Ein Forward Darlehen setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen. (Aufschlag, Vorlaufzeit, aktueller Zinssatz)

Herr Samuelsen, Geschäftsführer Baufinanzierung Samuelsen

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